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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ZeroAdmin

Version vom: 08.06.2026

Die Synapto GmbH („Synapto“) stellt ihren Kunden („Kunde“) die Software ZeroAdmin als Software-as-a-Service („SaaS“) zur Verfügung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“, „Bedingungen“ oder „Vertrag“) regeln die Nutzung von ZeroAdmin sowie den damit verbundenen Dienstleistungen.

Mit Abschluss eines Abonnements, der Nutzung von ZeroAdmin oder der Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages erklärt sich der Kunde vorbehaltlos mit diesen AGB einverstanden.

Soweit die Registrierung oder Bestellung vornehmende Person als Angestellte oder Beauftragte einer juristischen Person oder Personengesellschaft handelt, gilt diese Gesellschaft als Kunde. Die handelnde Person bestätigt, zur Zustimmung zu diesen AGB, einschliesslich der Regelung der Entgelte, befugt zu sein.

Synapto behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail oder durch entsprechenden Hinweis auf der Webseite mitgeteilt. Die geänderten Bedingungen treten mit der Veröffentlichung auf der Webseite in Kraft, unter Vorbehalt des ausserordentlichen Kündigungsrechts des Kunden gemäss Ziffer 11.4.

Diese AGB gelten ausschliesslich im B2B-Bereich, d.h. für Kunden, die ZeroAdmin im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit nutzen.

1. Vertragsgegenstand - Software as a Service (SaaS)

1.1 Synapto erbringt SaaS-Dienstleistungen im Bereich betriebswirtschaftlicher Software. Die Software ZeroAdmin wird den Kunden via Internet zugänglich gemacht.

1.2 Gegenstand dieser AGB ist insbesondere:

  1. der Zugriff auf die Software ZeroAdmin durch den Kunden; und
  2. die Speicherung (Data-Hosting) und Verarbeitung von Daten des Kunden durch Synapto.

1.3 ZeroAdmin unterstützt insbesondere die teilautomatisierte Angebotskalkulation für Blechbearbeitungsbetriebe. Der konkrete Funktionsumfang und die jeweils verfügbaren Module (z.B. Grundlizenz, Modul Nesting) ergeben sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung und Preisliste von Synapto.

2. Software ZeroAdmin

2.1 Die von diesen AGB erfasste Software („Software“) umfasst insbesondere:

  1. die Grundlizenz ZeroAdmin (inkl. Bauteil- und Baugruppenerkennung, Kalkulationsmodul, Basis-ERP-Schnittstelle, Updates, Support per E-Mail);
  2. optionale Zusatzmodule wie das Modul Nesting zur optimierten Materialberechnung;
  3. weitere von Synapto angebotene Zusatzpakete oder kundenspezifische Erweiterungen.

2.2 Der jeweils aktuelle Funktionsumfang von ZeroAdmin und der angebotenen Module ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Webseite von Synapto oder aus individuellen Angeboten. Synapto entwickelt die Software laufend weiter und kann diese nach Möglichkeit durch Patches, Updates und Upgrades verbessern. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und anerkennt, dass Synapto die Verbesserung und Weiterentwicklung jederzeit einstellen kann und er kein einklagbares Recht auf bestimmte Patches, Updates oder Upgrades hat.

2.3 Synapto kann dem Kunden über die in Ziffer 2.1 genannten Funktionen hinaus Zusatzpakete („Add-ons“) anbieten, die insbesondere zusätzliche Funktionalitäten oder Integrationen in Software von Drittanbietern ermöglichen. Sofern für die Nutzung eines solchen Add-ons Zugriffsrechte erforderlich sind, erklärt sich der Kunde mit Bestellung des Add-ons ausdrücklich einverstanden, Synapto sämtliche hierfür notwendigen Zugriffsrechte zu gewähren.

2.4 Synapto kann dem Kunden eine Schnittstelle zur Kommunikation mit Software von Drittanbietern zur Verfügung stellen („API“ bzw. ERP-Schnittstelle). Unbesehen von anderslautenden Zusicherungen hat Synapto in jedem Fall das Recht, den Zugriff auf diese Schnittstelle aus wichtigem Grund jederzeit teilweise oder ganz zu unterbinden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn Mitbewerber oder für Mitbewerber von Synapto über die Schnittstelle in zweckwidriger Art Daten migrieren oder die Infrastruktur durch Anfragen über diese Schnittstelle zu stark belastet wird.

2.5 Synapto kann Funktionsumfang, Add-ons und APIs anpassen oder bestimmte Funktionen, welche zuvor unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurden, nur noch gegen zusätzliche Bezahlung zugänglich machen.

2.6 Synapto kann Kunden nach eigenem Ermessen zusätzliche Software, Funktionalitäten oder Add-ons unentgeltlich oder gegen Entgelt anbieten.

3. Nutzungsrecht für die Software

3.1 Synapto räumt dem Kunden für die Dauer seines gültigen Abonnements und unter der Bedingung der Einhaltung dieser AGB, insbesondere der fristgerechten Bezahlung des Entgelts, ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht sublizenzierbares Recht ein, die jeweils aktuelle Version der Software ZeroAdmin über das Internet sowie allfällige Dokumentation im Einklang mit diesen AGB zu nutzen.

3.2 ZeroAdmin wird grundsätzlich als Multi-User-Lizenz zur Verfügung gestellt. Die Lizenz ist - sofern im Einzelvertrag nicht anders geregelt - unabhängig von der Anzahl der durch den Kunden eingesetzten Nutzer und der Nutzungshäufigkeit. Synapto stellt eine Anmeldemaske zur Verfügung, über welche sich Nutzer mit eigenen Zugangsdaten registrieren und anmelden können.

3.3 Der Kunde ist verpflichtet, Logins nur innerhalb seines Unternehmens zu verwenden und unbefugte Nutzung durch Dritte zu unterbinden. Er hat Synapto unverzüglich von jeder unbefugten Verwendung von Logins oder sonstigen Angriffen auf die Sicherheit zu informieren. In solchen Fällen wird Synapto berechtigt sein, betroffene Logins zu sperren und im Einvernehmen mit dem Kunden neue Zugänge zu vergeben.

3.4 Synapto behält sich alle Rechte vor, welche dem Kunden nicht ausdrücklich in diesen AGB eingeräumt werden. Der Kunde darf die Software und Dokumentation nur so nutzen, wie es diese AGB erlauben. Insbesondere darf der Kunde nicht:

  1. versuchen, die Programmlogik, Struktur oder den Source Code der Software zu ermitteln (z.B. durch Reverse Engineering oder Dekompilierung);
  2. die Software oder Dokumentation vervielfältigen, bearbeiten, adaptieren oder davon abgeleitete Werke erstellen, ausser soweit dies zur bestimmungsgemässen Nutzung gemäss diesen AGB technisch unumgänglich ist;
  3. die Software entgeltlich oder unentgeltlich Dritten ausserhalb seines Unternehmens zur Verfügung stellen oder ihnen Zugriff darauf gewähren.

Der Kunde haftet für jeden Schaden oder Verlust, welcher Synapto durch Verletzung seiner Pflichten gemäss dieser Ziffer entsteht.

4. Data-Hosting

4.1 Im Rahmen der Nutzung der Software gemäss Ziffer 2 und 3 stellt Synapto dem Kunden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten zur Verfügung.

4.2 Synapto sorgt nach dem Stand der Technik und im Rahmen der wirtschaftlichen Zumutbarkeit dafür, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

4.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu speichern, deren Speicherung, Verarbeitung oder Nutzung gegen geltendes Recht, Schutzrechte Dritter oder vertragliche Verpflichtungen verstösst. Synapto ist berechtigt, bei begründetem Verdacht einer solchen Verletzung den Zugriff auf Daten oder den Speicherplatz teilweise oder vollständig zu sperren. Synapto wird den Kunden unverzüglich über eine solche Sperre und die Gründe informieren. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

4.4 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Daten regelmässig zu sichern (Backups). Synapto trifft angemessene und zumutbare technische und organisatorische Vorkehrungen gegen Datenverlust, Beschädigung und unbefugten Zugriff (z.B. Backups, Virenprüfung, Firewalls), übernimmt jedoch keine Garantie für den ausnahmslosen Erhalt der Daten.

4.5 Der Kunde bleibt allein Berechtigter an den von ihm gespeicherten Daten. Er kann während der Laufzeit seines Abonnements die Herausgabe seiner Daten in einem gängigen elektronischen Format verlangen. Ein Anspruch auf Zurverfügungstellung spezifischer Software zur Nutzung der Daten besteht nicht.

4.6 Nach Beendigung des Vertrages ist der Kunde während eines Monats berechtigt, die Herausgabe seiner Daten gemäss Ziffer 4.5 zu verlangen. Synapto ist nicht verpflichtet, Daten über diesen Zeitraum hinaus zu speichern. Erfolgt die Herausgabe nach Ablauf der einmonatigen Frist und sind die Daten noch vorhanden, werden sie dem Kunden gegen Vergütung der hierfür anfallenden Kosten zur Verfügung gestellt.

4.7 Die gespeicherten Daten werden von Synapto grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, ausser dies ist für die Vertragserfüllung erforderlich oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung. Synapto ist berechtigt, Daten anonymisiert oder aggregiert für statistische Zwecke, zur Verbesserung ihrer Dienstleistungen und zur Entwicklung neuer Produkte zu nutzen. Solche anonymisierten Daten stehen im alleinigen Eigentum von Synapto.

5. Support

5.1 Supportanfragen werden während der auf der Webseite von Synapto publizierten Geschäftszeiten entgegengenommen und bearbeitet. Support kann insbesondere gestellt werden per E-Mail: info@synapto.ch.

5.2 Der Kunde soll Supportanfragen möglichst genau beschreiben und, soweit sinnvoll, Screenshots oder andere Unterlagen zur Verfügung stellen, die eine effiziente Bearbeitung ermöglichen.

5.3 Synapto eröffnet für Supportanfragen interne Tickets und bearbeitet diese nach Dringlichkeit und wirtschaftlicher Zumutbarkeit.

6. Erreichbarkeit der Software

6.1 Synapto ist bestrebt, ZeroAdmin mit einer angemessenen Verfügbarkeit bereitzustellen. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Software sowie Massnahmen zur Fehlerbehebung können jedoch zu vorübergehenden Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der Erreichbarkeit führen.

6.2 Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so geplant, dass die Nutzung der Software für den Kunden nur geringfügig beeinträchtigt wird. Synapto kann Kunden über geplante Wartungsfenster informieren, ist dazu aber nicht verpflichtet, sofern die Beeinträchtigung geringfügig ist.

6.3 Ein Anspruch auf eine bestimmte Mindestverfügbarkeit (SLA) besteht nur, wenn dies ausdrücklich in einem separaten Service Level Agreement (SLA) vereinbart wurde.

7. Entgelt

7.1 Der Kunde verpflichtet sich, Synapto für die Nutzung der Software, das Data-Hosting und etwaige Zusatzleistungen das gemäss seinem Abonnement und allenfalls separater Vereinbarung geschuldete Entgelt zuzüglich gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.

7.2 Im Regelfall werden Abonnemente mit monatlicher Laufzeit monatlich auf den 20. des Monats und Abonnemente mit jährlicher Laufzeit jährlich im Voraus abgerechnet. Die jeweils geltenden Konditionen ergeben sich aus der aktuellen Preisliste oder dem individuellen Angebot.

7.3 Synapto ist berechtigt, Entgelte und Leistungsinhalte mit Wirkung auf das Ende der jeweiligen Abonnementslaufzeit anzupassen. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt oder auf der Webseite publiziert. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Konditionen fortführen, ist er zur ausserordentlichen Kündigung gemäss Ziffer 11.4 berechtigt.

7.4 Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, geht Synapto wie folgt vor:

  1. Nach Fälligkeit der Rechnung wird der Kunde mindestens einmal gemahnt und es wird eine Zahlungsfrist von 10 Tagen gesetzt.
  2. Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, ist Synapto berechtigt, den Zugang zu ZeroAdmin ganz oder teilweise zu sperren. Die Sperre wird dem Kunden vorgängig oder gleichzeitig per E-Mail angekündigt.
  3. Während der Sperre bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen.

Synapto ist zudem berechtigt, Verzugszinsen und Mahngebühren im gesetzlich zulässigen Rahmen geltend zu machen. Unbeschadet der Sperre kann Synapto den Vertrag nach Massgabe von Ziffer 11 aus wichtigem Grund kündigen.

8. Weitere Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern und seine Mitarbeitenden entsprechend zu instruieren.

8.2 Der Kunde ist für die Eingabe, Pflege und Richtigkeit seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten verantwortlich.

8.3 Der Kunde ist verantwortlich für die Konfiguration von ZeroAdmin, insbesondere für die hinterlegte Kalkulationslogik, Stundensätze, Zuschläge, Materialpreise und sonstigen Parameter. Synapto unterstützt den Kunden beim Setup, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden definierten Kalkulationsgrundlagen.

8.4 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und anerkennt ausdrücklich, dass die mit ZeroAdmin erzeugten Angebote und Kalkulationen auf seinen Konfigurationen und Eingaben beruhen. Der Kunde ist verpflichtet, die erzeugten Angebote vor Verwendung gegenüber seinen Endkunden auf Plausibilität zu prüfen.

8.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

8.6 Der Kunde hat alle Massnahmen zu treffen, die nach pflichtgemässem Ermessen von Synapto für die Wahrung oder Verbesserung der Sicherheit der Daten, der Software und der Netzwerkverbindungen erforderlich sind.

9. Gewährleistung

9.1 Synapto gewährleistet, dass ZeroAdmin im Wesentlichen gemäss der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung funktioniert. Darüber hinaus besteht keine Gewährleistung.

9.2 Der Kunde anerkennt, dass keine Software völlig fehlerfrei ist. Synapto überwacht die Funktionstüchtigkeit von ZeroAdmin im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren und beseitigt Softwarefehler nach Massgabe der technischen Möglichkeiten.

9.3 Ein Fehler liegt vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder erheblich eingeschränkt ist.

10. Haftung

10.1 Synapto schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jede Haftung für direkte und indirekte Schäden aus, einschliesslich entgangenem Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust, Ansprüchen Dritter oder sonstigen Folgeschäden.

10.2 In jedem Fall, in dem eine Haftung von Synapto gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann, ist diese Haftung der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, den der betreffende Kunde in den letzten zwölf (12) Monaten vor Eintritt des Schadensfalls als Entgelt unter diesem Vertrag an Synapto bezahlt hat.

10.3 Synapto übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass:

  1. der Kunde ZeroAdmin unter Verwendung fehlerhafter, unvollständiger oder ungeeigneter Konfigurationen oder Parameter (z.B. falsche Stundensätze, Materialpreise, Aufwandsannahmen) verwendet;
  2. der Kunde die mit ZeroAdmin erstellten Angebote oder Kalkulationen ohne eigene Prüfung gegenüber seinen Endkunden verwendet;
  3. Kundenprozesse, organisatorische Abläufe oder ERP-Anbindungen fehlerhaft, unvollständig oder nicht sachgerecht umgesetzt sind, soweit Synapto nicht die ausschliessliche Verantwortung für deren Umsetzung übernommen hat.

10.4 Eine persönliche Haftung von Organen, Mitarbeitenden, Hilfspersonen und weiteren Erfüllungsgehilfen von Synapto wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

11. Laufzeit und Kündigung

11.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bestätigung der Registrierung/Bestellung des Kunden durch Synapto oder der Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages.

11.2 Die Laufzeit und Verlängerung des Abonnements ergeben sich aus der vom Kunden gewählten Abonnementart oder dem individuellen Vertrag.

11.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich ein Abonnement automatisch jeweils um die ursprüngliche Laufzeit, wenn es nicht von einer Partei unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist auf das Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird.

11.4 Unabhängig von der ordentlichen Kündigung können beide Parteien den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Wichtige Gründe sind insbesondere:

  1. wenn der Kunde in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Aktiven eingestellt wurde;
  2. wenn der Kunde mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens einem Monatsentgelt im Verzug ist und trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht bezahlt;
  3. wenn der Kunde bei der Nutzung von ZeroAdmin schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte) eingreift;
  4. wenn der Kunde die Software zur Förderung von kriminellen, gesetzwidrigen oder ethisch bedenklichen Handlungen nutzt.
  5. diese AGB angepasst werden. Innerhalb von 30 Tagen.

11.5 Bei einer Kündigung durch den Kunden besteht kein Anspruch auf vollständige oder anteilige Rückerstattung bereits geleisteter Entgelte, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.

11.6 Zum Zeitpunkt der Kündigung bereits entstandene Zahlungs- und Schadenersatzansprüche bleiben von der Kündigung unberührt.

12. Geheimhaltung

12.1 Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen und Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere technische Unterlagen, Zeichnungen, CAD-Modelle, Kalkulationen, Fertigungsdaten, Kundenlisten sowie alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren vertraulicher Charakter sich aus der Natur der Sache ergibt.

12.2 Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen, die:

  1. zum Zeitpunkt der Offenlegung allgemein bekannt sind oder ohne Verstoss gegen diesen Vertrag allgemein bekannt werden;
  2. der empfangenden Partei bereits rechtmässig bekannt waren;
  3. von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden;
  4. aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher/gerichtlicher Anordnung offenzulegen sind.

12.3 Synapto verpflichtet sich insbesondere, vom Kunden hochgeladene Zeichnungen, CAD-Modelle und Produktionsdaten ausschliesslich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu verwenden und diese weder an Dritte weiterzugeben noch ausserhalb der Geschäftsbeziehung oder für andere Kunden direkt oder indirekt zugänglich zu machen.

12.4 Soweit der Kunde dies nicht schriftlich abgelehnt hat, ist Synapto berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und allgemein auf die Zusammenarbeit hinzuweisen (z.B. in Marketingunterlagen, auf der Webseite), ohne dabei vertrauliche Inhalte oder Betriebsgeheimnisse zu offenbaren.

13. Schutz von Personendaten und Nutzungsdaten

13.1 Die Parteien gehen übereinstimmend davon aus, dass die vom Kunden in ZeroAdmin eingegebenen Daten vorwiegend Geschäfts- und Produktionsdaten sind und grundsätzlich nur in begrenztem Umfang Personendaten im Sinne der anwendbaren Datenschutzgesetzgebung enthalten.

13.2 Soweit Personendaten verarbeitet werden, stellt der Kunde sicher, dass er über die hierfür erforderlichen Rechtsgrundlagen (z.B. Einwilligung, gesetzliche Erlaubnis) verfügt und alle datenschutzrechtlichen Pflichten erfüllt.

13.3 Synapto verarbeitet Personendaten des Kunden nur, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist oder der Kunde eingewilligt hat. Weitere Informationen zur Datenbearbeitung finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Synapto.

13.4 Synapto ist berechtigt, bestimmte Nutzungsdaten (z.B. technische Logs, Performance-Daten, statistische Informationen über Nutzungsmuster) sowie fachliche Daten (z.B. Angebotspositionen, Bearbeitungszeiten, Kategorien) in anonymisierter oder aggregierter Form für statistische Zwecke, zur Verbesserung von ZeroAdmin und zur Entwicklung neuer Funktionen zu verwenden. Eine solche Nutzung erfolgt ausschliesslich in einer Weise, die keine Rückschlüsse auf konkrete Zeichnungen, einzelne Projekte, spezifische Bauteile oder identifizierbare Kundenbeziehungen zulässt. Insbesondere werden Zeichnungen, CAD-Modelle und Produktionsdaten nicht so verwendet, dass sie anderen Kunden von ZeroAdmin direkt oder indirekt zugänglich werden.

14. Datensicherheit

14.1 Synapto ergreift angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Sicherheit der in ZeroAdmin verarbeiteten Daten zu gewährleisten (z.B. Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung, Firewalls, Backups).

14.2 Synapto betreibt ZeroAdmin in Cloud-Umgebungen in der Schweiz.

15. Immaterialgüterrechte

15.1 Der Kunde anerkennt, dass sämtliche Immaterialgüterrechte an ZeroAdmin, der Dokumentation sowie an allen auf der Webseite, in der Software oder anderweitig verwendeten Inhalten (insbesondere Designs, Texten, Grafiken, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen) ausschliesslich Synapto oder berechtigten Dritten zustehen.

15.2 Jegliche im Rahmen dieses Vertrages entstehenden Rechte an Anpassungen, Erweiterungen oder sonstigen Entwicklungen von ZeroAdmin, auch wenn sie im Auftrag oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden entstehen, stehen - soweit gesetzlich zulässig - Synapto zu. Der Kunde tritt hiermit allfällige ihm zustehende Rechte an solchen Entwicklungen vollumfänglich, unentgeltlich und unwiderruflich an Synapto ab.

15.3 Der Name „Synapto“ sowie allenfalls geschützte Marken, Logos oder Produktbezeichnungen (z.B. „ZeroAdmin“) sind kennzeichenrechtlich geschützt. Eine Nutzung durch den Kunden ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Synapto untersagt, ausser soweit es für die übliche Nutzung von ZeroAdmin erforderlich ist. Der Kunde darf auf die Zusammenarbeit auf der Webseite und in der Kommunikation hinweisen.

16. Mitteilungen

16.1 Sofern in diesen AGB oder von Gesetzes wegen keine strengere Form vorgeschrieben ist, können Mitteilungen per Brief oder E-Mail erfolgen.

16.2 Mitteilungen von Synapto an die vom Kunden bei der Registrierung oder im Vertrag angegebene E-Mail-Adresse gelten als schriftliche Mitteilungen und als zugestellt, sobald sie versendet wurden.

16.3 Die Vertragspartner sind verpflichtet, Adress- und E-Mail-Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Unterlassen sie dies, gelten Mitteilungen an die zuletzt bekannt gegebene Adresse als rechtswirksam zugestellt.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.

17.2 Diese AGB sowie allfällige Anhänge stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzen allfällige frühere mündliche oder schriftliche Abreden.

17.3 Die Parteien erklären ausdrücklich, dass sie durch diesen Vertrag kein Joint Venture, keine einfache Gesellschaft oder andere gesellschaftsrechtliche Verbindung begründen. Sie treten als unabhängige Vertragsparteien auf.

18. Rechtswahl und Gerichtsstand

18.1 Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und Synapto im Zusammenhang mit ZeroAdmin findet ausschliesslich das materielle Recht der Schweiz Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.

18.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich, Schweiz.

Synapto GmbH
Chamerstrasse 172
CH-6300 Zug
E-Mail: info@synapto.ch
Web: https://synapto.ch

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